Immobilienkauf in Dubai? So schützen Sie Ihr Vermögen vor unerwarteten Erbrechtsfolgen

Immobilienkauf in Dubai?
So schützen Sie Ihr Vermögen vor bösen Überraschungen.

Warum Immobilienbesitzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zwingend ein VAE-Testament benötigen – und wie Sie Fehler in der Nachlassspaltung vermeiden.

Prof. (GTU / Georgien) Dr. Stephan J. Lang – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Der teure Irrtum beim Immobilienkauf in Dubai

Viele Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sichern ihr Vermögen akribisch ab – bis es um ihr Eigentum in den Emiraten geht. Oft herrscht der fatale Irrglaube: „Mein Testament im Heimatland deckt alles ab.“ Das ist rechtlich nicht nur falsch, es gefährdet massiv das Vermögen und die Sicherheit Ihrer Familie.

Risiko 1: Die Falle der „Nachlassspaltung“

Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Befindet sich jedoch unbewegliches Vermögen (eine Immobilie) in den Vereinigten Arabischen Emiraten, greifen bei fehlender Regelung vor Ort unweigerlich die lokalen Gesetze der VAE. Ihr Nachlass wird gespalten. Die Folge: Ihr deutsches Testament ist für das Apartment in der Marina oder die Villa auf der Palm Jumeirah oftmals wirkungslos.

Verstirbt ein Eigentümer ohne registriertes VAE-Testament, werden lokale Gerichte das Verfahren leiten. Für Nicht-Muslime kann ohne explizite Regelung im Zweifel die gesetzliche Erbfolge der VAE zur Anwendung kommen. Diese bevorzugt traditionell männliche Erben. Die in der DACH-Region übliche, automatische finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners (z.B. das Berliner Testament) existiert im lokalen Recht in dieser Form nicht.

Im Todesfall werden Bankkonten in den VAE sofort eingefroren – selbst Gemeinschaftskonten –, bis das Erbe gerichtlich geklärt ist. Ein europäischer Erbschein wird in Dubai nicht automatisch anerkannt. Es folgen langwierige Übersetzungsprozesse, diplomatische Beglaubigungen und Gerichtsverfahren vor Ort, die Ihre Angehörigen viel Zeit, Nerven und enorme Anwaltskosten kosten.

Das „Spiegel-Testament“: Maximale Sicherheit für Ihr internationales Portfolio

Als Nicht-Muslim in den VAE haben Sie ein entscheidendes Privileg: Sie können Ihr Vermögen vor Ort zu 100 % frei vererben. Die Lösung ist ein rechtssicheres VAE-Testament, das die Anwendung der unerwünschten gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Wir von Dr. Lang Emirates konzipieren für Sie das bewährte Spiegel-Testament – die perfekte Symbiose aus europäischem und emiratischem Recht.

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1. Das VAE-Immobilientestament (DIFC Wills & Probate Registry)

Wir erstellen für Sie ein hochspezialisiertes Immobilientestament in englischer Sprache, das exklusiv für Ihre Immobilien in Dubai (und Ras Al Khaimah) gilt. Dieses wird offiziell beim renommierten DIFC (Dubai International Financial Centre) registriert. Ihr Vorteil: Es gilt Common Law, Sie setzen Ihre Erben vollkommen frei ein (z.B. den Ehepartner als Alleinerben) und deutsche Pflichtteilsansprüche werden elegant umgangen.

2. Die strategische Spiegelung (Das Doppeltestament)

Das Herzstück unserer Dienstleistung: Wir synchronisieren Ihr neues VAE-Testament juristisch exakt mit Ihrem bestehenden oder neu aufzusetzenden Testament im Heimatland. Die Zuständigkeiten werden sauber getrennt: Das DACH-Testament regelt Ihr Weltvermögen, das VAE-Testament ausschließlich Ihr Dubai-Portfolio. Damit eliminieren wir das Risiko der Nachlassspaltung und verhindern, dass sich Klauseln ungewollt gegenseitig aufheben.

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3. Steuerliche Präzision & Vollständige Abwicklung

Obwohl die VAE keine Erbschaftssteuer erheben, lauert die Gefahr in der Heimat: Der deutsche Fiskus greift über den Weltmachts-Grundsatz (§ 2 ErbStG) oft trotzdem zu. Unser Kanzlei-Partner und Steuerberater Harry von Wedelstaedt integriert steueroptimierte Strukturen, um unnötige Belastungen in der DACH-Region zu vermeiden. Zudem übernehmen wir als zertifizierte Testamentsvollstrecker auf Wunsch die komplette, reibungslose Abwicklung vor Ort in Dubai.

Wer in Dubai ohne ein rechtskonformes VAE-Testament investiert, überlässt die Zukunft seines Vermögens und seiner Familie dem Zufall.

Steuerberatung Dubai & Golfstaaten

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Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker und Mediator

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator
  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 – 2019)
  • Kanzleisitz: München
  • Bereich: Dubai und Abu Dhabi

Harry von Wedelstaedt​

Steuerberater

  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Internationale Nachfolgeplanung
  • Steueroptimierte Nachlassplanung
  • Errichtung von Familienholdings
  • Steuerfreie Übertragung von Betriebsvermögen
  • Unternehmensnachfolge
  • Wegzugsbesteuerung

 

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